Ab 1. Januar 2027 · Nachfolger der Riester-Rente

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Dieser Rechner vergleicht das geförderte Depot mit einem klassischen ETF-Depot und zeigt, welches Modell für dich im Rentenalter mehr Geld bedeutet. Der Staat fördert deine private Altersvorsorge mit bis zu 540 € Zulage pro Jahr – dafür fällt bei der Auszahlung volle Einkommensteuer an.

Altersvorsorgedepot: bis zu 540 €/Jahr Grundzulage & weitere · volle ESt bei Auszahlung ETF-Depot: keine Förderung · Kapitalertragsteuer auf den Gewinnanteil
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Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist die Nachfolge der Riester-Rente – moderner, flexibler und renditeorientierter. Ab 1. Januar 2027 können Anbieter es offiziell vertreiben. Im Gegensatz zur klassischen Riester-Rente gibt es keine Beitragsgarantie, dafür volle Investition am Kapitalmarkt (z. B. in ETFs) und attraktive staatliche Zulagen. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter; ein vorschneller Wechsel ist nicht empfohlen.

Staatliche Grundzulage

Der Staat verdoppelt deine Einzahlungen anteilig:

Eigenbeitrag/JahrFörderquoteMax. Zulage
1 – 360 €50 %180 €
361 – 1.800 €25 %360 €
Gesamt540 €/Jahr

Maximale geförderte Einzahlung: 1.800 €/Jahr (150 €/Monat). Weitere Zuzahlungen bis 6.840 €/Jahr sind ungefördert möglich.

Kinderzulage & Berufseinsteiger

  • Kinderzulage 1 € pro 1 € Eigenbeitrag, max. 300 €/Kind/Jahr. Gilt solange das Kind das Kindergeld-Alter nicht überschritten hat (max. 25 Jahre).
  • Berufseinsteiger200 € Einmalbonus bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag.
  • Sonderausgaben Eigenbeiträge bis 1.800 €/Jahr als Sonderausgaben absetzbar (§ 10a EStG). Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis die Zulage übersteigt (Günstigerprüfung).

Ansparphase

  • Kapitalerträge und Kursgewinne wachsen steuerfrei im Depot.
  • Anlage in ETFs, Fonds und andere zugelassene Wertpapiere möglich – bis zu 100 % Aktienquote.
  • Standarddepot: Zwei vordef. Fonds mit automatischer Umschichtung zu einem risikoärmeren Fonds in den Jahren vor Rentenbeginn; Kosten ≤ 1 %/Jahr.
  • Mindestens 120 €/Jahr Eigenbeitrag nötig, um die Zulagen vollständig zu erhalten.

Rechner

Die Berechnung startet automatisch sobald der Server erreichbar ist.
Passe die Parameter links an – das Ergebnis aktualisiert sich sofort.


Auszahlungsphase: Drei Wege ins Rentenalter

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren (bei vorgezogener Altersrente auch früher), spätestens muss sie mit 70 Jahren starten. Alle Auszahlungen werden als nachgelagerte Einkommensteuer besteuert – in der Regel zum dann niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Befristeter Auszahlungsplan

Monatliche Entnahmen aus dem investiert bleibenden Depot über einen vereinbarten Zeitraum – mindestens bis zum 85. Lebensjahr, längere Laufzeiten möglich.

  • Restkapital ist vererbbar
  • Flexible Laufzeit wählbar
  • Depot bleibt weiter am Kapitalmarkt investiert
Dieser Rechner simuliert diese Variante

Lebenslange Leibrente

Garantierte monatliche Zahlung bis zum Lebensende – unabhängig davon, wie alt man wird.

  • Kein Langlebigkeitsrisiko
  • Optional: 10- oder 20-jährige Rentengarantiezeit (dann vererbbar)
  • Ohne Garantiezeit endet die Rente mit dem Tod

Kombination

Bis zu 30 % des Kapitals können zum Rentenbeginn als Einmalzahlung entnommen werden – der Rest fließt in einen Auszahlungsplan oder eine Leibrente.

  • Einmalentnahme für größere Ausgaben (z. B. Renovierung)
  • Einmalbetrag wird regulär versteuert
  • Planungssicherheit für bekannte Ausgaben

Gefördertes Depot vs. ETF-Depot im Vergleich

AltersvorsorgedepotETF-Depot
Staatliche FörderungBis 540 €/Jahr + KinderzulagenKeine
Steuer AnsparphaseSteuerfrei; Beiträge als Sonderausgaben absetzbarVorabpauschale (gering); Sparerpauschbetrag nutzbar
Steuer AuszahlungsphaseVolle Einkommensteuer auf gesamte Auszahlung26,375 % KESt nur auf den Gewinnanteil
AnlagefreiheitZugelassene Produkte (ETFs, Fonds)Beliebige Wertpapiere
VererbbarkeitJa (Leibrente: nur mit Garantiezeit)Ja, uneingeschränkt
Kapitalentnahme jederzeitNein – schädliche Verwendung führt zu RückforderungJederzeit möglich
Kranken-/PflegeversicherungBeitragsfrei für PflichtversicherteBeitragspflichtig auf Kapitalerträge

Der Rechner oben quantifiziert den Unterschied für deine individuelle Situation – inklusive Barwertberechnung (Diskontrate 2 %/Jahr).

Quellen:Bundesfinanzministerium – FAQ Reform private Altersvorsorge · Angaben basieren auf dem Referentenentwurf; Änderungen möglich. · Impressum · Datenschutzerklärung